Recht der Ratsmitglieder auf freie Mandatsausübung


Rechte von Ratsmitgliedern:
Gemeindevertretung darf einzelne Mitglieder nicht ohne Weiteres rügen.

 

Das Recht der Ratsmitglieder auf freie Mandatsausübung stellt ein hohes Gut dar; es einzuschränken, ist nur in eng begrenzten Fällen möglich. Gemeindevertreter, deren Diskussionsbeiträge lediglich nicht gefallen, dürfen jedenfalls nicht mit einer offiziellen „Rüge“ sanktioniert werden.
Das entschied unlängst das Verwaltungsgericht Kassel (Az. 3 L 1399/11.KS).

 

Lesen Sie hier die Details: http://bit.ly/w0lqQ1 
(Quelle WEKA Business Portal, Newsletter “Bürgermeister aktuell” )

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