Recht der Ratsmitglieder auf freie Mandatsausübung
Rechte von Ratsmitgliedern:
Gemeindevertretung darf einzelne Mitglieder nicht ohne Weiteres rügen.
Das Recht der Ratsmitglieder auf freie Mandatsausübung stellt ein hohes Gut dar; es einzuschränken, ist nur in eng begrenzten Fällen möglich. Gemeindevertreter, deren Diskussionsbeiträge lediglich nicht gefallen, dürfen jedenfalls nicht mit einer offiziellen „Rüge“ sanktioniert werden.
Das entschied unlängst das Verwaltungsgericht Kassel (Az. 3 L 1399/11.KS).
Lesen Sie hier die Details: http://bit.ly/w0lqQ1
(Quelle WEKA Business Portal, Newsletter “Bürgermeister aktuell” )